Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 13. Juli 2023, 23:32 Uhr

Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) ist ein Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Die Aufgaben der BBA sind in § 33 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz näher aufgeführt. Sie umfassen neben der Beratung der Bundesregierung und der Förderung auf dem Gesamtgebiet des Pflanzenschutzes die Mitwirkung bei der Zulassung von PSM (Benehmensbehörde) sowie hoheitliche Tätigkeiten auf den Gebieten Pflanzenquarantäne und Pflanzenschutzgeräte.