Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Phytomedizin
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PhytoMed>Gregor Hagedorn
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Version vom 30. Juli 2008, 02:57 Uhr

Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA zu erklären, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.


Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung