Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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|Glossartext=Das '''Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)''' wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen [[Verbraucherschutz]]es errichtet. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ([[BMVEL]]). Seit dem 1. November 2002 ist sie zuständig für die [[Zulassung]] von [[PSM]]. | |Glossartext=Das '''Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)''' wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen [[Verbraucherschutz]]es errichtet. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ([[BMVEL]]). Seit dem 1. November 2002 ist sie zuständig für die [[Zulassung]] von [[PSM]]. | ||
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Aktuelle Version vom 4. März 2024, 03:14 Uhr
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes errichtet. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Seit dem 1. November 2002 ist sie zuständig für die Zulassung von PSM.