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PhytoMed>Gregor Hagedorn
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2023, 16:36 Uhr

Eine Erklärung ist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA abzugeben. Sie erklärt, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.


Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung