Inverkehrbringen: Unterschied zwischen den Versionen

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PhytoMed>Gregor Hagedorn
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2023, 04:50 Uhr

Inverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben von PSM an andere (§2 Pflanzenschutzgesetz).


Siehe auch: Zulassung