Anwendung
Version vom 13. Juli 2023, 23:32 Uhr von Alice Chodura (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Import Glossar 2008)
Zentraler Begriff für die Ausbringung von PSM; zu unterscheiden von dem Begriff “Verwendung” oder “Umgang” nach dem Gefahrstoffrecht. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter A. sind PSM hinreichend wirksam, und es werden schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den Naturhaushalt vermieden.