Erklärung
Version vom 11. Dezember 2023, 16:36 Uhr von Alice Chodura (Diskussion | Beiträge)
Eine Erklärung ist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA abzugeben. Sie erklärt, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.
Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung