Anwendung
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Zentraler Begriff für die Ausbringung von PSM; zu unterscheiden von dem Begriff “Verwendung” oder “Umgang” nach dem Gefahrstoffrecht. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter A. sind PSM hinreichend wirksam, und es werden schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den Naturhaushalt vermieden.