Biozide

Aus Phytomedizin
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Zusammenfassender Begriff für Substanzen, die bei entsprechender Konzentration Organismen abtöten. Im Sinne des Biozidgesetzes Wirkstoffe und Zubereitungen (auch Mikroorganismen), die auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, Schädigungen durch sie verhindern oder sie in anderer Weise bekämpfen. Nicht eingeschlossen sind Human- und Tierarzneimittel, PSM, kosmetische Mittel sowie Zusatzstoffe in Lebens- und Futtermitteln.