Gute Laborpraxis
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Unter Gute Laborpraxis (GLP) versteht man nach dem Chemikaliengesetz festgelegte formale Rahmenbedingungen, unter denen nichtklinische experimentelle Prüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, geplant, durchgeführt, laufend überwacht und anschließend berichtet werden. Die Überwachung von Prüfeinrichtungen und Prüfungen zur Feststellung der Beachtung der GLP-Grundsätze wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (ChemVwV) geregelt.