Genehmigung (§ 18 Pflanzenschutzgesetz)
Version vom 30. Juli 2008, 02:34 Uhr von PhytoMed>Gregor Hagedorn (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar |Glossarbegriff=Genehmigung (§ 18 Pflanzenschutzgesetz) |Glossartext=Eine '''Genehmigung''' nach § 18 Pflanzenschutzgesetz ist die Genehmigung…“)
Eine Genehmigung nach § 18 Pflanzenschutzgesetz ist die Genehmigung der Anwendung eines zugelassenen PSM in anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; möglich bei Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, und Pflanzenerzeugnissen, deren Gewinnung nur von geringfügiger Bedeutung ist. Die Genehmigung gilt bundesweit.