Inverkehrbringen
Version vom 11. Dezember 2023, 04:50 Uhr von Alice Chodura (Diskussion | Beiträge)
Inverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben von PSM an andere (§2 Pflanzenschutzgesetz).
Siehe auch: Zulassung