Erklärung
Version vom 13. Juli 2023, 23:32 Uhr von Alice Chodura (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Import Glossar 2008)
Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA zu erklären, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.
Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung