Abstandsauflage
Version vom 13. Juli 2023, 23:32 Uhr von Alice Chodura (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Import Glossar 2008)
Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung im Rahmen der Zulassung von PSM, in der zum Schutz des Naturhaushaltes ein Abstand zu Gewässern oder zu Saumbiotopen festgelegt wird.