Integrierter Pflanzenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gesetzliche Definition (§2 [[Pflanzenschutzgesetz]]): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die [[Anwendung]] chemischer [[PSM]] auf das Notwendige Maß beschränkt wird.
 
* Gesetzliche Definition (§2 [[Pflanzenschutzgesetz]]): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die [[Anwendung]] chemischer [[PSM]] auf das Notwendige Maß beschränkt wird.
  

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2023, 04:53 Uhr

Integrierter Pflanzenschutz ist

  • Pflanzenschutzsystem, das alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren Methoden in ihrer Gesamtheit nutzt, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht.
  • Gesetzliche Definition (§2 Pflanzenschutzgesetz): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer PSM auf das Notwendige Maß beschränkt wird.


Siehe auch: Notwendiges Maß