Integrierter Pflanzenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
PhytoMed>Gregor Hagedorn (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar |Glossarbegriff=Integrierter Pflanzenschutz |Glossartext=* Pflanzenschutzsystem, das alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren…“) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Glossar | {{Glossar | ||
|Glossarbegriff=Integrierter Pflanzenschutz | |Glossarbegriff=Integrierter Pflanzenschutz | ||
− | |Glossartext=* Pflanzenschutzsystem, das alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren Methoden in ihrer Gesamtheit nutzt, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen [[Schadensschwelle]] zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht. | + | |Glossartext='''Integrierter Pflanzenschutz''' ist |
+ | * Pflanzenschutzsystem, das alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren Methoden in ihrer Gesamtheit nutzt, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen [[Schadensschwelle]] zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht. | ||
* Gesetzliche Definition (§2 [[Pflanzenschutzgesetz]]): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die [[Anwendung]] chemischer [[PSM]] auf das Notwendige Maß beschränkt wird. | * Gesetzliche Definition (§2 [[Pflanzenschutzgesetz]]): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die [[Anwendung]] chemischer [[PSM]] auf das Notwendige Maß beschränkt wird. | ||
Aktuelle Version vom 11. Dezember 2023, 04:53 Uhr
Integrierter Pflanzenschutz ist
- Pflanzenschutzsystem, das alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch vertretbaren Methoden in ihrer Gesamtheit nutzt, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht.
- Gesetzliche Definition (§2 Pflanzenschutzgesetz): Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer PSM auf das Notwendige Maß beschränkt wird.
Siehe auch: Notwendiges Maß