Grenzwert
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Durch Norm oder Rechtsvorschrift festgelegter oberer (unterer) Wert von Konzentrationen oder Mengen von Stoffen. Dient zur Vermeidung nicht tolerierbarer Rückstände von PSM in Nahrungsmitteln und/oder zur Vermeidung schädigender Kontaminierungen des Naturhaushaltes. Die Überschreitung von Grenzwerten ist nicht gleichbedeutend mit Schädigungen.